Factoring

 

Reichtum beginnt beim Einkauf

Einkaufsfactoring bedeutet die professionelle Ausnutzung des Skontos, durch eine Factoringgesellschaft. Beim Einkaufsfactoring tritt der Finanzier in die Bestellung ein, kauft für den Antragsteller die Ware unter Skontoausnutzung und bezahlt den Lieferanten, sobald der Besteller bzw. der Antragsteller den Empfang der Ware und die verbindliche Abnahme der Ware schriftlich bestätigt hat.

Der Antragsteller zahlt an den Finanzier den Kaufpreis zuzüglich Zinsen innerhalb von 120 Tagen zurück und die Einkaufsfinanzierung ist abgeschlossen. Die Länge der Finanzierungslaufzeit bestimmt der Antragsteller selbst, denn der Finanzier gibt Wahlfreiheit von 0,0 bis maximal 120,0 Tage vor.

Diese Lösung ist speziell für den Mittelstand und Großunternehmen konzipiert, die angesichts enger Banklinien oder hoher Kapitalbindung durch Lagerhaltung auf der Einkaufsseite derzeit nicht mehr skontieren können und die angesichts knapper Finanzierungsmittel auf lukrative Umsätze verzichten müssen.

Vorteile [+/-]
  • Sie bekommen aufgrund der Gewährung eines Zahlungsaufschubes von bis zu 4 Monaten eine Finanzierungsmöglichkeit des Umlaufvermögens.
  • Sie haben die Möglichkeit einer flexiblen Rückzahlung und müssen nur für wirklich in Anspruch genommene Lieferantenkredite Stundungsgebühren zahlen.
  • Sie können das Finetrading bis maximal 12-mal im Jahr in Höhe des Finetradings-Limits anwenden (d.h. bei einem Finetrading-Limit von 100.000,00 € könnten
  • Sie einen maximalen Umsatz von 1.200.000,00 € finanzieren) oder aber auch nur ein Finetradinggeschäft im Jahr abwickeln.
  • Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihren Lieferanten verbessert sich wesentlich, da Sie als pünktlicher und verlässlicher Zahler auftreten.
  • Sie schonen Ihre Kreditlinien und Sicherheiten bei Ihrer Hausbank.
  • Ihre Liquidität im Unternehmen verbessert sich wesentlich. Sie können freie Liquidität z.B. für Personal verwenden,
  • Sie können größere Aufträge annehmen, da Sie Ihren Materialeinkauf nicht selbst finanzieren müssen.

 

Bedingungen für das Einkaufsfactoring [+/-]
  • Eine Crefo – Auskunft sollte einen Index besser als 250 (= 100 bis 249) ausweisen.
  • Ein Hermes – Limit auf den Antragsteller in Höhe des gewünschten Rahmens ist notwendig. Ansonsten werden wir uns um eine künstliche Limiterhöhung bemühen.
  • Ein testierter Jahresabschluss 2005 und 2006.
  • Eine unterschriebene BWA aktuellen Datums + Liquidität und Ertrags – Planung 2007.
  • Einen ausgefüllten Fragebogen Einkaufsfinanzierung.

Der Antragsteller durchläuft eine Bonitätsprüfung bei Beantragung eines Finanzierungsrahmens anhand der obigen Daten und Unterlagen. Antragskosten = 1 % des beantragten Rahmens sind bei Einreichung fällig.

Bei Beantragung eines größeren Finanzierungsrahmens „über 200.000,00 €“ kann der Finanzier ein externes Ratingunternehmen beauftragen, um den Antragsteller vor Ort zu besuchen und ein Unternehmensrating durchzuführen. Die Kosten trägt der Factor. In diesem Fall ist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen zwischen Beantragung und Rating zu berücksichtigen.

 

Zinsen und Gebühren [+/-]

Die Zinsen werden wahlweise als p.a.-Zins oder als Zinsstaffel dokumentiert; der Antragsteller hat die Auswahl über ein flexibles Gebührensystem, das heißt, dass die Stundungsgebühren für die Verlängerungszeiträume für den jeweiligen Kunden gesondert ermittelt werden.
Je nach Bonität und Umsatzvolumen sind die Gebühren für die 3 Stundungszeiträume, wie nachfolgend dargestellt gestaffelt:

Stundungszeiträume

vom 1. - 30. Tag keine Gebühr
vom 31. - 60. Tag 0,50 % bis 1,25 % (entspricht einer Tagesgebühr von 0,016% bis 0,041%)
vom 61. - 90. Tag 0,75 % bis 1,50 % (entspricht einer Tagesgebühr von 0,025% bis 0,050%)
vom 91. - 120. Tag 1,00 % bis 1,75 % (entspricht einer Tagesgebühr von 0,033% bis 0,058%)

Innerhalb der Gebührenzeiträume kann der Antragsteller flexibel zurückzahlen. Das bedeutet, die Gebühren berechnen sich auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Verlängerungstage. Dies ermöglicht die Liquidität des Unternehmens optimal zu steuern.

Alternativ

Zu der obigen Staffel kann auch ein abgerechneter p.a.-Zins von ca. 8% berechnet werden. Es sind keine sonstigen Sicherheiten zu stellen; diese bleiben für die klassische Betriebsmittelfinanzierung bei der Hausbank frei. Die Lieferantenbeziehung wird durch die Sofortzahlung weiter verbessert. Das Zahlungsverhalten lässt sich damit auch gegenüber Auskunfteien, Kreditversicherern und Lieferanten optimieren, damit die Basel II Kriterien auch in diesem Punkt erfüllt werden können.

 

Ablauf [+/-]
  1. Sie schließen mit uns einen Rahmenvertrag ab, der ein Kurzrating beinhaltet und schließlich das Finetrading-Limit bestimmt.
  2. Sie nehmen mit Ihren Lieferanten Kontakt auf, um von den neuen Aktivitäten mit uns zu berichten.
  3. Sie senden uns das vom Lieferanten abgegebene Angebot einer Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.
  4. Wir übersenden Ihnen das Angebot zur Angebotsannahme.
  5. Wir halten mit Ihnen eine Rücksprache zur Angebotsannahme.
  6. Wir und Ihr Lieferanten nehmen das Angebot an. (eigentliches Finetradinggeschäft)
  7. Wir übersenden Ihnen den abgeschlossen Vertrag, so dass das Finetradinggeschäft zustande kommt.
  8. Ihr Lieferant liefert Ihnen die vereinbarten Waren und Dienstleistungen. Sie ermitteln den ordnungsgemäßen Empfangs der Lieferung mittels Warenbestätigung.
  9. Wir zahlen Ihren Lieferanten den offenen Rechnungsbetrag nach Erhalt der Warenbestätigung und der Rechnung, abzüglich des Skontos.
  10. Sie haben in Abhängigkeit des Lieferantenkredits die freie Wahl innerhalb der nächsten 120 Tage den Lieferantenkredit aufzulösen.
  11. Bis zum Finetrading-Limit können sie neue Geschäfte mit Ihren Lieferanten abschließen.

 

Finetrading Limit [+/-]

Das Finetrading-Limit beschreibt Ihre maximale Kreditaufnahme, die nicht bankenüblich besichert werden muss.
Ein Limit von z.B. 100.000 Euro kann voll (100%) oder teilweise (z.B. 30%, 50%, 70%) ausgenutzt werden.
Das Limit kann es von einem Angebot (100.000 €) oder von vielen Angeboten (35.000€, 15.000€, 50.000€) ausgenutzt werden.
Wird ein einzelnes oder mehrere Angebote ausgelöst, so besteht die Möglichkeit bis zur Höhe des Limits neue Angebote anzunehmen.
Bei entsprechender Unternehmensentwicklung können Limite nachträglich erhöht werden.

 

Fallbeispiel [+/-]
  • Am 25.03.
    Lieferung der Ware im Wert von 100.000,00 €.
  • Am 01.04.
    überweist der Finanzier 97.000,00 € an den Lieferanten, da die Abnahme erfolgt ist und 3% Skonto durchsetzbar waren.
  • Am 01.05.
    beginnt der erste Stundungszeitraum. (Tag 31.)
  • Am 30.05.
    und somit nach 60 Tagen zahlt der Antragsteller für die Inanspruchnahme für den ersten Stundungszeitraumes 0,50% = 500,00 € an den Finanzier.
  • Am 31.05
    beginnt der nächste Stundungszeitraum. (Tag 61)
  • Am 30.06.
    und somit nach 90 Tagen gleicht der Antragsteller die Hauptforderung von 100.000 € durch Zahlung an den Finanzier aus. Zudem fallen die Inanspruchnahme für den zweiten Stundungszeitraumes 0,75% = 750,00 € an den Finanzier an.
  • Zusammengefasst beträgt die Stundungsgebühr für 90 Tage 1.250,00 €, was einen Jahreszins von ca. 5% entspricht.